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Wir sind eine verlässliche Grundschule. An regulären Unterrichtstagen ist die Betreuung zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr gewährleistet.

 

Uhrzeit Was findet statt?
07.45 – 08.00 Sammeln der Klassen im Schulhof
08.00 – 08.45 1. Stunde

2. Stunde

Frühstückszeit

08.45 – 09.30
09.30 – 09.45
09.45 – 10.10 Große Pause
10.10 – 11.00 3. Stunde

4. Stunde

11.00 – 11.45
11.45 – 12.10 Große Pause
12.10 – 13.00 5. Stunde / Betreuung (Jahrgang 1 und 2)
13.00 – 13.10 Schulbusaufsicht

Neuanmeldungen oder die Meldung von Schulwechseln (Umzug) sind zu den Öffnungszeiten des Sekretariats möglich. Bei allen Fragen rund um die Schule ist unsere Sekretärin Ihnen gerne behilflich oder leitet Ihre Anfrage weiter. Auch Gesprächstermine mit der Schulleiterin können Sie im Sekretariat vereinbaren.

Das Sekretariat ist besetzt am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 11.00 Uhr.

Bitte melden Sie Umzüge (neue Anschrift) oder eine neue Festnetz-/Handy-/Dienst- Telefonnummer sofort im Sekretariat!

Wir sind auf die Aktualität dieser Daten angewiesen, damit wir Sie bei einem Unfall, einer Verletzung oder Erkrankung Ihres Kindes schnell erreichen können.

Bei Bedarf erhalten Sie diese im Sekretariat.

 

Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit und auf den Schulwegen durch den Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV) versichert. Unfälle werden im Sekretariat registriert und weiter gemeldet.

Eine Befreiung vom Unterricht kann in besonders begründeten Fällen gewährt werden. Bitte reichen Sie Beurlaubungsanträge mindestens eine Woche vorher schriftlich mit Begründung ein. Befreiungen für einen Tag entscheiden die Klassenlehrkräfte, längere Beurlaubungen brauchen die Genehmigung der Schulleitung.

Eine Beurlaubung direkt vor oder im Anschluss an Ferien wird durch die Schulleitung nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

Der Unterricht und sonstige Veranstaltungen der Schule müssen regelmäßig besucht werden (Schulbesuchspflicht). Bei Erkrankungen ist eine Abmeldung durch die Eltern erforderlich.

Per Telefon: 0441-43159 (Anrufbeantworter)

Per Mail: krankmeldung@grundschule-unter-dem-regenbogen.de

Wenn Ihr Kind nach einer Erkrankung wieder zur Schule kommt, wird bei der Klassenlehrerin am selben Tag eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungs-berechtigten über die Dauer der Fehlzeit abgegeben. Fehlt die schriftliche Entschuldigung, notieren wir die Fehltage als unentschuldigt.

Wenn Ihr Kind am Unterricht nicht mehr teilnehmen kann, muss es aus der Schule abgeholt werden. Wir informieren Sie telefonisch.

Die Zeit bis zum Abholen verbringt das Kind im Sanitätsraum, je nach Situation unter Beobachtung durch Erwachsene oder Mitschüler.

Bei schweren Verletzungen oder Notfällen übergeben wir das Kind nach den nötigen Sofortmaßnahmen dem Rettungsdienst. Auch dann werden Sie natürlich umgehend informiert.

Über die Bestimmungen zum Infektionsschutz wurden alle Eltern mit Beginn des Schulbesuchs ihres Kindes informiert.

Ansteckende Krankheiten (z.B. Röteln, Scharlach, Kopfläuse) müssen der Schule sofort gemeldet werden.

Über chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes, Asthma) erbitten wir entsprechende Informationen, damit die Klassenlehrkraft oder Fachlehrkraft Bescheid weiß und im Bedarfsfall sinnvoll helfen kann.

Bitte gehen Sie mit Ihrem Kind, vor allem am Anfang der Schulzeit, den Schulweg ab und machen Sie es auf besondere Gefahren aufmerksam. Schicken Sie es so pünktlich los, dass es mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof ist.

Überqueren Sie die Klingenbergstraße und die Einmündung An den Voßbergen bitte stets an den Fußgängerüberwegen mit den Bedarfsampeln. Erwachsene sind Vorbilder!

Halten Sie mit dem Pkw bitte auf keinen Fall auf dem Rad- und Gehweg an der Zufahrt für die Feuerwehr zu unserem Schulgelände!

Laufen am Morgen macht wach, selbständig und aufmerksam und man übt das richtige Verhalten im Verkehr!

Je weiter weg Sie von der Schule parken, damit Ihr Kind noch ein Stück zur Schule laufen kann, desto besser finden wir das! Eine gute Haltemöglichkeit bietet der Klingenbergplatz.

Ab der Zuwegung zum Schulhof werden Fahrräder geschoben. Sie müssen ordentlich an den Fahrradständern abgestellt werden.

Wild parkende Räder, die gar unsere Zufahrt versperren, werden vom Hausmeister entfernt. Über die Schulleitung bekommen die betreffenden Kinder ihr Rad um 13.00 Uhr am gleichen Schultag wieder zurück.

Beschädigungen an den Fahrrädern oder Diebstahl auf dem Schulgelände bitte in der Schule melden. Eine Entschädigung wird von der Stadt Oldenburg allerdings nur gewährt, wenn die Hausratversicherung nicht zahlt oder nicht besteht.

Bitte achten Sie darauf, dass das Fahrrad Ihres Kindes verkehrssicher ist.

Für die Kinder aus Hatten/Sandkrug und Wardenburg gibt es einen Schultransport des Landkreises.

Wenn Ihr Kind nach 13.00 Uhr einmal nicht mit dem Schulbus mitfahren soll, teilen Sie dies bitte unbedingt mit. Das Kind ist dann für den Tag von der Liste gestrichen und die Busaufsicht weiß Bescheid.

Es kommt vor, dass der Schulbus sich mittags verspätet. Die Kinder warten dann im Schulhof, wo der Busfahrer sie abholt.

Das Schultelefon ist mittags nicht immer besetzt. Die Schule ist für die Beförderung mit dem Schulbus nicht zuständig.

Alle Kinder, die mehr als 2,0 km von der Schule entfernt auf Oldenburger Stadtgebiet wohnen, können eine Jahreskarte der VWG bekommen. Anträge gibt es im Büro.

Unterrichtsausfall kann es geben bei extremen Witterungsbedingungen (Eisregen, starke Gewitter, Sturm usw.) und wird durch den Schulträger (Stadt Oldenburg) angeordnet.

Ebenfalls bei Problemen oder Gefahren im Schulgebäude (z.B. Heizungsausfall) kann ein Unterrichtsausfall möglich sein.

Das Kollegium führt in regelmäßigen Abständen schulinterne Fortbildungsmaßnahmen durch, die ganztags stattfinden.

In all diesen Fällen sichert die Schule eine Notbetreuung für Kinder, die nicht zu Hause bleiben können.

Im Schulgebäude werden Hausschuhe getragen. Bitte Schuhe, die fest an den Füßen sitzen, keine offenen Clogs oder Pantoffeln.

Fundsachen werden in der Fundsachenkiste im Sanitätsraum gesammelt. Kinder oder Eltern wenden sich an das Sekretariat oder die Lehrkräfte, wenn sie etwas vermissen.

Zum Halbjahr und zum Schuljahresende geben wir Dinge, die nicht abgeholt wurden an gemeinnützige Hilfseinrichtungen weiter. Für eine längere Aufbewahrung fehlt uns einfach der Platz, da z.B. vergessene Kleidungsstücke offenbar sehr rasch von ihren Besitzern aufgegeben werden und nur selten gesucht werden.

Hinweis:

Ihr Kind muss seine eigenen Schulsachen, Sportsachen und Bekleidungsstücke kennen und wiedererkennen. Bitte achten Sie besonders im ersten Schuljahr darauf, dass Ihr Kind einen Überblick über sein Eigentum hat.

Wir stellen immer wieder fest, dass Kinder gar nicht wissen, wie ihre eigenen Handschuhe, Mützen oder Jacken aussehen und sie deshalb nicht wiederfinden.

Im ersten Schuljahr können die Kinder an fünf Tagen während der 5. Stunde am Betreuungsangebot teilnehmen, im zweiten Schuljahr an drei Tagen. Die Anmeldung gilt für das 1. Schulhalbjahr und verlängert sich automatisch für das 2. Schulhalbjahr, wenn Sie ihr Kind nicht schriftlich abmelden.

Die Teilnahme am Betreuungsangebot ist nicht verpflichtend. In der Regel machen aber alle Kinder einer Klasse bei der Betreuung sehr gerne mit. Anmeldeformulare für Jahrgang 2 werden den Kindern rechtzeitig nach Hause mitgegeben.

Während der Grundschulzeit werden alle Papier-Informationen (Briefe, Mitteilungen, Einladungen), die zwischen Schule und Elternhaus hin und her gehen, von den Kindern in der gelben Postmappe abgelegt. Bitte kontrollieren Sie die Postmappe regelmäßig und geben Sie Briefantworten, Geldbeträge usw. termingerecht mit.

Weiterhin geben wir Mitteilungen per Mailverteiler an Eltern weiter.

Die Lehrkräfte können über ihre Dienstmail angeschrieben werden. Diese werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.

Unser Schulhaus ist nach Unterrichtsschluss (13.00 Uhr) geschlossen. Deshalb können vergessene Materialien in der Regel erst am nächsten Tag wieder mitgenommen werden.

Die am Nachmittag tätigen Reinigungskräfte und das Personal des Mittagstischs dürfen aus Sicherheitsgründen keine schulfremden und ihnen unbekannten Personen ins Gebäude lassen. Für diese Maßnahme bitten wir um Verständnis.

In Jahrgang 3 und 4 finden die Fächer Sport und Schwimmen im wöchentlichen Wechsel statt. Durch diese Regelung können Sport und Schwimmen in den Sportanlagen an der IGS Kreyenbrück jeweils als Doppelstunde unterrichtet werden. In die Unterrichtszeit muss auch der Laufweg zu den Sportanlagen eingerechnet werden.

Sollte es aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Verletzung, Erkältung) einmal nicht möglich sein, am Sportunterricht teilzunehmen, muss der Schule am selben Tag eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

Coronabedingt können wir Kinder, die am Sportunterricht einmal nicht teilnehmen können, derzeit nicht in der Schule betreuen. Sie müssen für den Schultag um 10.10 Uhr abgeholt werden.

Im Jahrgang 3 und 4 werden einige Fächer je nach den Möglichkeiten des Stundenplans jeweils nur ein Halbjahr lang unterrichtet. Das kann zutreffen für die Fächer Musik, Kunst, Textiles Gestalten und Gestaltendes Werken.

Gemäß § 3 der Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung (NdsSchG) werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass die Zeugnisnoten in diesen Fächern wie Noten der ganzjährig unterrichteten Fächer gewertet werden und somit versetzungsrelevant sind.

Die ausgegebenen Schulbücher müssen pfleglich behandelt werden. Die von der Schule gestellten Umschläge dürfen nicht entfernt werden. In ausgeliehene Schulbücher darf nichts hineingeschrieben werden. Verlust oder Unbrauchbarkeit (z.B. Wasserschaden) müssen der Schule sofort angezeigt werden.

Bei Verlust, erheblicher Beschädigung oder Unbrauchbarkeit muss die Schule Ersatz verlangen. Er wird durch Erstattung des Zeitwertes geleistet.

Da nicht in allen Fächern Bücher eingeführt sind, wird der Unterricht häufig mit kopierten Arbeitsblättern gestaltet. Zurzeit beträgt der Kopieranteil 15,00 € pro Schuljahr/Kind, um den Schuletat zu entlasten. Dazu kommt ein Beitrag für die Klassenkasse (Verbrauchsmaterial) von 10,00 €.

Im Herbst sammeln wir den Betrag von 25,00 € ein. So setzt er sich zusammen:

Diese Gelder sind mit Schulvorstand, Schulelternrat und Gesamtkonferenz abgestimmt worden.

Ein Schwerpunkt unserer Schule ist ihr vielfältiges Schulleben. Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten und Projekten sind allerdings mit Kosten verbunden. Diese betragen - in den Jahrgängen unterschiedlich - rund 100,00 € im Schuljahr. Das gilt auch für die Klassenfahrt, die in der Regel im 3. oder 4. Schuljahr stattfindet. Hier ist mit Kosten von ca. 200,00 € zu rechnen.

Diese Kosten sind mit Schulvorstand, Schulelternrat und Gesamtkonferenz abgestimmt worden.

Unser Förderverein ermöglicht bei Bedarf Zuschüsse, damit kein Kind aus Geldgründen von Schulveranstaltungen ausgeschlossen sein muss. Diese können Sie bei der Schulleiterin vertraulich und unbürokratisch beantragen.

Alle Kinder im Stadtgebiet Oldenburg, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes haben, erhalten die OLcard.

Bitte teilen Sie uns die Nummer der Karte Ihres Kindes mit. Dann beantragt die Schule die Kostenübernahme für alle genehmigungsfähigen Veranstaltungen direkt bei den Trägern.

Wenn die Voraussetzungen für eine Lernfördermaßnahme (für Berechtigte nach Bildungs- und Teilhabepaket) gegeben sind, erhalten Sie die Antragsformulare über die Klassenlehrkräfte Ihres Kindes. Der Antrag wird über die Schule bei der ARGE oder der Stadt Oldenburg gestellt.

Hinter einer gut funktionierenden Schule stehen engagierte Eltern und Lehrkräfte. Das niedersächsische Schulgesetz sieht für jede Schule Gremien auf verschiedenen Ebenen vor, in denen Entscheidungen von Lehrkräften und Eltern gemeinsam getroffen werden:

 

Klassenelternschaft: Alle Eltern einer Klasse wählen Klassenelternvertreter.

Klassenkonferenz: Gewählte Klassenelternvertreter und Lehrkräfte der Klasse, die über Belange der einzelnen Kinder einer Klasse beraten und entscheiden.

Schulelternrat: Gebildet von den gewählten Klassenelternvertretern, wählt die Elternmitglieder der Fach- und Gesamtkonferenzen und des Schulvorstandes.

Fachkonferenzen: Fachlehrkräfte und gewählte Elternvertreter entscheiden über die Belange eines Schulfachs.

Gesamtkonferenz: Lehrkräfte und gewählte Elternvertreter treffen Entscheidungen über pädagogische Belange der Schule.

Schulvorstand: Gewählte Lehrkräfte und Elternvertreter und Schulleitung entscheiden über organisatorische und übergeordnete Belange der Schule.

Wir schätzen uns glücklich, dass unsere Schule von einem tatkräftigen und aktiven Förderverein unterstützt wird. Viele Anschaffungen und Projekte der letzten Schuljahre wären ohne die finanzielle und ideelle Unterstützung gar nicht realisierbar gewesen. Im Förderverein arbeiten Eltern ehemaliger und derzeitiger Kinder unserer Schule sowie Lehrkräfte mit. Neue Mitglieder und aktive Mitarbeiter/innen sind immer willkommen!

Aufnahmeformulare gibt es im Sekretariat.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Einzelmitglieder 12,50 € pro Jahr, für Elternpaare 18,00 €.

Einzelspenden sind jederzeit möglich.

Werden Sie Mitglied! Damit unterstützen Sie ganz direkt die Arbeit unserer Schule für Ihre Kinder!

Kontoverbindung des Fördervereins:

LzO     IBAN: DE98 2805 0100 0000 9889 49

 

www.schulengel.de

Der Förderverein ist bei www.schulengel.de registriert. Über diese website können Sie beim Online-Einkauf ganz einfach für unsere Schule Spenden sammeln, die dem Förderverein zugehen und gezielt für bestimmte Anschaffungen verwendet werden.

Der Förderverein ist Träger eines Mittagstischangebots mit 30 Plätzen. Dieses Angebot ist unabhängig von der Schule organsiert. Die Betreuung wird angeboten von Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 15.15 Uhr. Der Antrag für einen Platz ist direkt beim Förderverein zu stellen

Im Gebäude befindet sich eine interne Feuermeldeanlage, die mit der benachbarten Schule gekoppelt ist. Bei Auslösung des Alarms müssen wir davon ausgehen, dass Gefahr im Verzuge ist und die Feuerwehr alarmieren. Bei missbräuchlicher Nutzung des Feuermelders können die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr den Erziehungsberechtigten von der Stadt Oldenburg in Rechnung gestellt werden. Bitte weisen Sie Ihr Kind auf den richtigen Umgang mit Feuermeldeanlagen hin (egal wo sie sich befinden).

An den Tagen der Zeugnisausgabe zum Halbjahr und zum Schuljahresabschluss endet der Unterricht stets nach der 3. Stunde. Bei uns ist das um 11.00 Uhr. Der Schulbus fährt dann um 11.10 Uhr ab. An diesen Tagen entfallen Betreuung und Mittagstisch.